Partyservice.

Henninger.

Exklusiv gekocht!

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteil und gelten für alle, somit auch zukünftige Geschäfte, Lieferungen und Leistungen des Partyservice Henninger UG (nachfolgend Partyservice) mit dem Kunden (nachfolgend Auftraggeber). Sie werden vom Auftraggeber in vollem Umfang in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung akzeptiert. Abweichende Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des Auftraggebers erkennt der Partyservice nicht an, auch wenn sie ausdrücklich vom Auftraggeber vorgeschrieben werden, sie werden nur dann anerkannt, wenn der Partyservice sie ausdrücklich schriftlich bestätigt. Stillschweigen des Partyservice gegen andere Bedingungen gilt nicht als Anerkennung oder Zustimmung.

Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung des Partyservice zustande. Bis dahin ist das Angebot des Partyservice unverbindlich und freibleibend.

Bei Stornierung / Kündigung eines Vertrages durch den Auftraggeber hat der Partyservice Anspruch auf eine pauschale Entschädigung wie folgt:

  • 28 – 15 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 10 %
  • 14 – 8 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 30 %
  • 7 – 4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
  • 3 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 80 %
  • 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90 %
  • 1 Tag vor dem vereinbarten Liefertermin 100 %

in Höhe des vereinbarten Auftragswertes.

Entsprechendes gilt bei einer Teilstornierung / Teilkündigung oder bei einer Verringerung des Auftragswertes durch den Auftraggeber mit Reduzierung der im Auftrag enthaltenen Anzahl der zu bewirtenden Personen, wobei sich die pauschale Entschädigung bei einer Teilstornierung / Teilkündigung aus dem stornierten / gekündigten Teilauftragswert berechnet und bei einer Reduzierung der im Auftrag enthaltenen Anzahl der zu bewirtenden Personen die Höhe der prozentualen Reduzierung der zu bewirtenden Personen berücksichtigt wird.

Aus Kulanz und ohne rechtliche Bindung kann bis 8 Tage vor der Veranstaltung eine Teilstornierung / Teilkündigung des Auftrags bzw. eine Verringerung der Anzahl der zu bewirtenden Personen um bis zu 10 % erfolgen.

Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen, dem Partyservice nachzuweisen, dass der entstandene Schaden geringer ist als die pauschal vereinbarte Entschädigung.

Die Stornierung / Kündigung / Auftragsverringerung hat gegenüber dem Partyservice schriftlich zu erfolgen. Das Datum des Zugangs der Stornierung / Kündigung / Auftragsverringerung beim Partyservice ist für die Fristberechnung ausschlaggebend.

Die Lieferung erfolgt an die vom Auftraggeber angegebene Anschrift. Grundsätzlich erfolgt die Lieferung hinter die erste verschließbare Türe.

Die gelieferte Ware ist vom Auftraggeber ordnungsgemäß entgegen zu nehmen; er hat sicher zu stellen, dass die Ware ordnungsgemäß abgestellt werden kann. Besonderheiten zum Lieferort (wie lange Wege, fehlende Parkmöglichkeit etc.) sind dem Partyservice zur Berechnung eines allfälligen Mehraufwandes bei der Bestellung mitzuteilen. Fehlen dem Partyservice entsprechende Informationen zum Lieferort, behält sich der Partyservice vor, einen Mehraufwand nachzuberechnen.

Ereignisse höherer Gewalt, sonstige unvorhergesehene Ereignisse o.ä., die den Partyservice hindern, den Auftrag auszuführen, berechtigen den Partyservice, den Auftrag an ein Drittunternehmen seiner Wahl, das in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt, abzugeben. Der Auftraggeber wird vor einer Beauftragung eines Drittunternehmens vom Partyservice informiert, der Auftraggeber hat in diesem Fall die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen. Findet der Partyservice trotz intensiver Suche kein Drittunternehmen, ist der Partyservice berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

Geringfügige saisonal bedingte Änderungen im Speisenangebot behält sich der Partyservice vor. Eine Ersetzung durch gleichwertige Ware ohne Preisänderung und Ankündigung ist möglich.

Leih- oder mietweise überlassene Gegenstände hat der Auftraggeber pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach der Veranstaltung zurück zu geben. Für beschädigte, zerstörte oder verloren gegangene Gegenstände hat der Auftraggeber vollen Ersatz in Höhe der Wiederherstellungskosten bzw. in Höhe der Neuanschaffungskosten zu leisten.

Dienstleistungen von Servicekräften, Büffetkräften, Auf- und Abbaupersonal müssen gesondert bestellt und vergütet werden.

Alle genannten Preise sind Bruttopreise und sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug per Überweisung oder in bar zu bezahlen.

Der Partyservice haftet für seine Speisen nur bis zum Zeitpunkt der Anlieferung. Mit der Übernahme der Ware durch den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlust, Beschädigung, Verminderung oder Verschlechterung auf den Aufraggeber über. Führt eine durch den Auftraggeber vorgenommene unsachgemäße Lagerung der Ware zu Mängeln, übernimmt der Partyservice keine Haftung.

Der Auftraggeber hat die Ware sofort nach Anlieferung zu prüfen und muss allfällige Mängel unverzüglich anzeigen; anderenfalls gilt die Ware bei offensichtlichen Mängeln als angenommen.

Bei einem Mangel hat der Partyservice das Recht zur Nachbesserung. Sollte diese fehlschlagen, hat der Auftraggeber, das Recht zu mindern oder vom Vertag zurückzutreten.

Eine Haftung des Partyservice wird ausgeschlossen; dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten, bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit oder Vorhandensein eines Leistungserfolges oder Übernahme eines Beschaffungsrisikos, bei gesetzlich zwingenden Haftungstatbeständen sowie bei
Verzug im Falle der Vereinbarung eines fixen Liefertermins.

Im Umgang mit den persönlichen Daten des Auftraggebers hält sich der Partyservice an alle Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Der Partyservice ist berechtigt, alle die Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber betreffenden Daten, unter Beachtung dieses Gesetzes zu verarbeiten und zu speichern.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.